Schulvorhang mit Punkten

Verein der Freunde und Förderer der KLGS

Seit dem Schuljahr 2003/2004 gibt es an unserer Schule einen Verein der Freunde und Förderer der Karl-Lederer-Grundschule Geretsried.
Hier geht es zu den gemeinsamen Webseiten des Elternbeirates und des Fördervereins:
kl-gs.de


Tätigkeit des Fördervereins:
Am 14. Juli 2003 haben einige Mitglieder des Elternbeirates unserer Schule einen Förderverein gegründet.
Der Verein wurde am 22.09.2003 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wolfratshausen eingetragen und konnte somit seine Tätigkeit zum 01.10.2003 aufnehmen.


Sinn und Zweck eines Fördervereins:
Sinn und Zweck unseres Vereines erklären sich am besten aus einigen Abschnitten der Vereinssatzung:
1§2 – Abs. 1-31: Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie aller Schulangelegenheiten an der KLGS Geretsried. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig! Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die ideelle und materielle Unterstützung der Anliegen der Schule, z.B. durch Sammeln von Geldern für über den Schuletat hinausgehende, den Schulunterricht begleitende Lehrmaterialien sowie Unterstützung von Bildungsfahrten bzw. Veranstaltungen.


Woher kommen unsere Mittel?
• Mitgliedsbeiträge
• Geld- und Sachspenden
• Einnahmen bei Aktionen und Festen

Und was tun wir damit?
• Zuschüsse bei Schulausflügen und Klassenfahrten
• Ausstattung der Klassenräume mit pädagogischen Hilfsmitteln (Instrumente, EDV, u.s.w.)
• Erweiterung der Schulbibliothek
• Kurse und Vorträge (Erste-Hilfe, Autorenlesungen, Theatervorführungen, u.s.w.)
• Organisieren und Finanzieren von Aktionstagen, Wettbewerben u. Ä.
• Pausenkisten (Spiele für die Pausen draußen und drinnen)
• Einrichtung des Spielezimmers
• Schulhof und Schulflurgestaltung
• Unterstützung der Aktion „Brot+Zeit“
SOMIT FÖRDERN WIR JEDES KIND AN UNSERER GRUNDSCHULE !!!


Mit nur 1 Euro pro Monat können auch Sie mit dazu beitragen, dass ein sicherer Finanzsockel gebildet wird, mit dem man rechnen kann und der dann für besondere Unternehmungen und Anschaffungen zur Verfügung steht.
Eine Mitgliedschaft zieht keine weiteren Verpflichtungen mit sich und kann jederzeit schriftlich, fristlos gekündigt werden.